02.05.2015 - 14:23
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SketchUp Make ( Rechtliche Lage ) ?
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02.05.2015 - 14:23
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(02.05.2015 - 14:23)Donny schrieb: Hallöchen das dürfte m.E. nach kein Problem darstellen, da ja weder der Dienstleister noch du das gedruckte Objekt weiterverkaufen wollt, der Dienstleister bekommt sein Geld ja nur für die erbrachte Dienstleistung und nicht weil er mit dem Modell selbst Geld verdient. wie immer, keine Rechtsberatung. Norbert
02.05.2015 - 19:47
Sehe ich genauso. Solange du das Modell nur für dich bestellst, wird das kein Problem darstellen, erst wenn du dein Modell beispielsweise über den Service des Druckanbieters zum Verkauf anbietest und Geld damit verdienen möchtest, würde sich die Situation ändern.
(02.05.2015 - 14:23)Donny schrieb: ... Ich habe selbst keinen 3D Drucker!!! http://extensions.sketchup.com/de/search...egory%3A26 Die betreffenden Dienstleister müssten doch wohl verbindliche Auskunft geben können (bzw. müssen).
03.05.2015 - 12:48
(03.05.2015 - 12:48)SketchUp schrieb: Der Dienstleister hat damit nichts zu tun, in Verantwortung steht hier der Benutzer und somit Lizenznehmer der SketchUp Lizenz. Fast jede kommerzielle 3D-Druckerei bietet die Korrektur eingesandter Dateien an. Wenn der Dienstleister nicht gesetzlich verpflichtet ist auf die Rechtmäßigkeit der Quelle zu achten, wer soll das später noch erkennen? Meine STLs aus SketchUp überprüfe ich zunächst mit netfabb und grad heute eben erst musste ich ein von netfabb für völlig in Odnung befundenes Teil noch von Slic6r "fixen" lassen. Würde mich schon interessieren, ob nach soviel "Zwischenwirten" dem Gcode noch anzusehen ist, welchen Ursprung das Teil hatte. Das wäre ja wirklich das Allerletzte, wenn ich ein ursprünglich in Google-SketchUp erstelltes und vielleicht später in einem Trimble-Produkt (das vielleicht einem Nachbarn gehört) modifiziertes Teil noch vor dem Kadi rechtfertigen muss. Da schaut man sich als armer Rentner doch lieber gleich nach Freeware um
03.05.2015 - 18:57
Es waren sich doch alle einig, dass die private Nutzung für den 3D-Druck keinerlei Problem darstellt (ich denke eher im Gegenteil, nicht umsonst hat Trimble die Entwicklung des STL-Plugins vorangetrieben), warum jetzt die Forderung nach einer Freeware?
Sowohl GCODE als auch STL enthält keine Informationen zum Ursprung des Modells.
05.05.2015 - 06:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2015 - 06:53 von yellowdoor.)
Etwas Offtopic
Wie kann man denn nach dem Erstellen der STL noch nachvollziehen , dass die ursprüngliche Datei mit SketchupMake oder SketchupPro oder in einem anderen Programm erstellt wurde? Edit: Cotty schreibts ja..man kann es nicht. In einigen Programmen kann man ja Sketchup-Dateien direkt importieren..somit wird es ja immer undurchsichtiger. Also die Versionsnummer gibt da wenig Auskunft, zumal man ja in älteren Versionen speichern kann und da immer nur die jeweilige Hauptversion angegeben wird. Kann auch jeder nachvollziehen, wenn eine Datei in einem älteren Format gespeichert wird und diese dann wieder in einer aktuellen Version geöffnet wird. Hier steht das: siehe Anhang Wie lange gibt es denn schon eine deutsche Lizensvereinbarung? ich frage deswegen, weil ich die englische Version nutze. Macht sich bei Fragen in internationalen Foren besser, wenn man Bilder postet, die englische Menüs zeigen. Nutzung von Bildmaterial ist erst einmal grundsätzlich ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt, da ist es egal ob kommerziell oder privat. Da hier ja der jeweilige Gerichtsstand gilt..gehe ich hier erst einmal von der deutschen Gesetzgebung aus. Kann sein, dass es in anderen Ländern anders geregelt ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Chinese in China straffrei ausgeht wenn er unrechtmäßig Plagiate herstellt, wenn es Produkte sind, die nicht in China erdacht wurden. Erst wenn internationaler Druck gemacht wird, würden chinesische Behörden tätig werden. Oder wenn sie so dreist sind auf Produktmessen "chinesische Produkte" zeigen, dessen geistiges Eigentum im Besitz von nichtchinesischen Firmen ist. Bestes Beispiel sind ja noch nicht einmal so lange her. Da wurden von der DDR Westprodukte eingekauft,zerlegt und 1:1 nachgebaut. Warum sollte das in China anders sein. http://www.dw.de/wie-die-ddr-westprodukt...g-16865797 g´yd
das geht immer mehr am Thema vorbei, selbstverständlich darf m.E. nach ein für die private Nutzung mit SketchUp Make erstelltes Modell von einem 3D-Druck-Dienstleister hergestellt werden, ohne dass dieser prüfen muss a) mit welcher Software das Modell generiert wurde bzw. ob gegen deren Lizenzvertrag verstossen wurde und b) ob gegen das Urheberrecht eines ihm vollkommen unbekannten Dritten verstossen wird... was praktisch auch vollkommen unmöglich wäre.
In der Pflicht steht diesbezüglich a) der Lizenznehmer der Software und b) der Ersteller des Modells, der Dienstleister wird in seinen AGBs regelmässig auf die Einhaltung des Urherberrechts bzw. die Verantwortlichkeit des Erstellers verweisen bzw. eine entsprechende Bestätigung bei der Beauftragung einfordern. wie immer, keine Rechtsberatung. Norbert |
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