Wohnflächenberechnung
#5
(03.03.2015 - 17:11)SketchUp schrieb: Ob man mit einem 'Hausplanungs-Programm' eine normgerechte Wohnflächen-Berechnung hinbekommt, sei mal dahingestellt...

Zitat aus www.wohnflaechenberechnung.com
"Wenn die Grundflächen zwei Meter erreichen, dann sind diese voll zu berechnen. Wenn die Grundflächen aber nur zwischen einem und zwei Meter erreichen, dann sind diese nur zur Hälfte zu rechnen. Bei einer Höhe von weniger als einem Meter, werden die Quadratmeter nicht berechnet. Wenn sich Balkone, Terrassen und Loggien in der Wohnung befinden, dann werden diese nur mit 50% in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Wenn die Wohnfläche berechnet wird, dann kann dies aufgrund der Fertigmassen oder der Rohmassen erfolgen. Wenn aber die Massen des Rohbaus herangezogen werden, dann muss von der Endsumme ein Wert von 3% abgezogen werden. 2004 wurde die Berechnungsverordnung von der Wohnflächenverordnung abgelöst. Dabei sind Balkone und Terrassen nur noch zu 25% zu berechnen."

Ich kannte das auch nur mit 50%, wie es in dem von Norbert verlinkten Artikel steht. Da bin ich froh, dass ich keinem Mieter Rechenschaft schuldig bin - und froh, dass sich SketchUp aus sowas ´raushält.
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Wohnflächenberechnung - von karl-friedrich - 27.02.2015 - 09:30
RE: Wohnflächenberechnung - von Techie - 27.02.2015 - 12:43
RE: Wohnflächenberechnung - von karl-friedrich - 03.03.2015 - 16:38
RE: Wohnflächenberechnung - von Techie - 03.03.2015 - 17:11
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